Das Sozialgericht Heilbronn (S 15 KR 4576/11) entschied zugunsten einer jungen Frau, der seit der Geburt die linke Hand und der linke Unterarm fehlten. Sie kann die Kosten für eine elektrisch betriebene Armprothese von der Krankenkasse ersetzt verlangen, obwohl deren Kosten, die einer herkömmlichen Prothese über 29.000 Euro überstiegen. An der teuren Prothese können alle fünf Finger über die Muskelspannung der Haut bewegt werden. Das stellte nach Ansicht des Sozialgerichte einen echten Vorteil dar, der die Krankenkasse zum Ersatz zwingt. Die günstigere Prothese gewährleistete nur das Bewegen von drei Fingern.