Das Landgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 02.08.2016 entschieden (Az.: 5 O 179/13), dass eine IMRT-Bestrahlung bei der Behandlung von Prostatakarzinomen ist als medizinisch notwendig anzusehen und deshalb von der privaten Krankenversicherung zu erstatten ist.
Nach den Ausführungen des Sachverständigen sei die IMRT-Bestrahlung eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode, die geeignet ist, zu heilen beziehungsweise die Krankheit zu lindern. Die IMRT-Bestrahlung sei zudem wesentlich weniger belastend als die konventionelle 3-D-Bestrahlung.