Die Bundesregierung hat beschlossen, die Zurechnungszeit für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente von 60 auf 62 Jahre zu verlängern. Das heißt, Erwerbsgeminderte werden so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten. Die Verlängerung soll in einem Schritt zum 01.07.2014 erfolgen.
Als weiterer Vorteil für Erwerbsminderungsrentner wird die sogenannte „Günstigerprüfung“ eingeführt. Bislang wurde die Zurechnungszeit auf Grundlage des Durchschnittsverdiensts während des gesamten Erwerbslebens bis zum Eintritt der Erwerbsminderung bewertet. Zukünftig sollen die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung aus der Berechnung herausfallen, wenn sie die Ansprüche mindern. Das heißt Einkommenseinbußen in den letzten Jahren vor dem endgültigen Eintritt der Erwerbsunfähigkeit, die nicht selten sind, wirken sich zukünftig nicht mehr negativ auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente aus.